Positionierung des Landesschülerrates zur Schulautonomie (09.04.2011)
Der Landesschülerrat des Landes Sachsen-Anhalt sieht in einer immer weiter steigenden Autonomie der Schulen aller Schulformen eine adäquate Antwort auf den Ruf nach individualisiertem Lernen zur besseren Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der über- und unterhalb des Leistungsdurchschnitts liegenden Schülern. Wir erkennen die Frage der Budgetierung des den Schulen zur Verfügung gestellten Etats als eine Kernproblematik der Schulautonomie, in der überschnelles Handeln leicht negative Konsequenzen haben kann. Die zusätzlichen Kompetenzen der Schule in der Haushaltsplanung müssen durch eine angepasste Schulstruktur beantwortet werden. Hierzu soll die Schulleitung anders organisiert werden: Dem Schulleiter sollen bei der Administration zwei aus dem Kollegium gewählte Vertreter zur Seite stehen. Die Schulleitung ist dafür verantwortlich, einen Haushaltsplan über die Vergabe des vom Schulträger bereitgestellten Budgets aufzustellen.
Dieser Plan wird unter Mitwirkung des Schulbeirats erarbeitet, der sich aus Vertretern von Kollegium, Schulleitung, Eltern- und Schülerschaft, Schulträger, sowie ggf. Des Fördervereins zusammensetzt. Der so erstellte Haushaltsplan wird von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Wir empfehlen dabei, die Gesamtkonferenz drittelparitätisch mit Schülern, Lehrern und Eltern in gleichen Anteilen zu besetzen, um eine ausgewogene Entscheidungsfindung zu gewährleisten.!
Inhaltliche Selbstbestimmung für die regionale Diversifizierung und die Spezialisierung von Schulprofilen ist elementarer Bestandteil einer sinnvollen Hinführung des Schulsystems Sachsen-Anhalts zu besser verteilter Autonomie. Wir stellen die Notwendigkeit fest, dass für ein funktionierendes Netz inhaltlich und finanziell autonomer Schulen im LSA die Gastschulbeiträge und das System der Schuleinzugsgebiete überarbeitet werden müssen. Dazu fordern wir für eine effektive Verselbstständigung von Schulen ein entscheidendes Mitspracherecht der Schulverwaltungen bei Personalfragen, insbesondere bei Fragen zur Besetzung von Lehrerposten.
Die inhaltliche Profilierung von Schulen steht im Mittelpunkt der Schulautonomie. Auch methodische Spezialisierungen spielen dabei eine Rolle und sind von großer Bedeutung für die Anpassung der Schulbildung an die Anforderungen von verschiedenen Lernvoraussetzungen. Bei dem Prozess der Autonomisierung einer Schule sollte die Schulprogrammarbeit von zentraler Funktion sein. Diese befähigt die Schule zur Selbstreflexion und kann anhand selbst gewählter Schulbilder einen Rahmen für die Entwicklung vorgeben.! Wir bekräftigen trotz alledem die Wichtigkeit von vergleichbaren Schulabschlüssen, besonders zugunsten der Schüler und geben der Gewährleistung der Einheitlichkeit in den Abschlüssen Priorität vor einem zeitnahen Voranschreiten bei der Entwicklung der Schulautonomie im LSA.
Daher sollen die Rahmenrichtlinien gleichermaßen für Schulen mit weitergehender finanzieller und personeller Selbstständigkeit und solche in direkter auch inhaltlicher Abhängigkeit vom Schulträger gelten. Die Schulen aber, deren Struktur eine eigenständige inhaltliche Determination ermöglicht, sollen in enger Absprache mit dem Kultusministerium und dem Schulträger auch Veränderungen in den Curricula einzelner Fächer vornehmen dürfen. Hierbei müssen die Lernziele und -erfolge der Schüler extern evaluiert werden.! Der Landesschülerrat sieht in steigender Schulautonomie zwar Risiken, schätzt die Chancen aber höher ein. Risiken bestehen in erster Linie in einem „Ausverkauf“ von geldverwertbarer Bildung, sodass Schulen dazu ermuntert werden könnten, ihre Strukturen und Inhalte an deren Nützlichkeit für lokale Unternehmen zu messen, um eine vom Schulträger und seinen Vorgaben unabhängige Finanzierung aufzubauen. Unter Vorbehalt der Einzelfallprüfung möchten wir daher unterstreichen, dass die Finanzierung der Schulen einzig dem Schulträger obliegen soll.
Positionierung des Landesschülerrates zum Musikunterricht (09.04.2011)
Um den Musikunterricht an Gymnasien zu verbessern, wäre es sinnvoll, die Lernplanstruktur so zu verändern, dass die Musikgeschichte im Vordergrund steht. Für die Notenlehre fordern wir ebenfalls einen klar strukturierten Lehrplan, durch den die Vermittlung von Grundlagen der Notenlehre gesichert ist. Für die erweiterte Vermittlung von Kenntnissen der Notenlehre sehen wir die Schule nicht in der Verantwortung. Interessierte Schüler haben die Möglichkeit, weitere Kenntnisse in Musikschulen zu erlangen! Außerdem befürworten wir Leistungskontrollen im Gesang auf freiwilliger Basis. Die Wahlgrenze bis zur 9. Klasse sollte belassen werden. Bis dahin sollten Musik und Kunst eine Wochenstunde auf dem Lehrplan bekommen. Ab der 10. Klasse sollte Musik wählbar sein, mit zwei Wochenstunden auf dem Lehrplan. Um die Kreativität dabei nicht zu vernachlässigen, sollte neben Musik noch ein weiteres Kreativität förderndes Fach angeboten werden. Solche Fächer könnten zum Beispiel Theater-, Debattierclubs oder auch schulinterne Angebote sein. Um eine weitere Verbesserung zu schaffen, wäre es angebracht, Hospitationen schulintern und schulextern durchzuführen.
Positionierung zum Sozialkundeunterricht (05.12.2010)
Sozialkunde ist das Unterrichtsfach, das die Gesellschaft, das politische System sowie die Wirtschafts- und Rechtsordnung der Bundesrepublik unter soziologischer, politikwissenschaftlicher, wirtschaftlicher und juristischer Perspektive beleuchten und zur politischen Bildung der Schüler beitragen soll. In der Grundschule ist Politische Bildung eine sogenannte Perspektive im Sachunterricht. In der gymnasialen Oberstufe gehört Sozialkunde wie Geschichte und Erdkunde zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und muss in Sachsen-Anhalt vier Halbjahre lang belegt werden.
Der Landesschülerrat hält die Belegungszeit für nicht ausreichend und fordert daher die Einführung des Sozialkundeunterrichts bereits im 7. Schuljahr und eine Belegungszeit von acht Halbjahren.
Eine Abwahl sollte an der gymnasialen Oberstufe nach dem zehnten Schuljahr möglich sein, jedoch muss die Weiterführung des Sozialkundeunterrichts für Interessierte bis zur Ablegung des Abiturs ermöglicht werden. Die Ablegung der mündlichen Abiturprüfung und die Einbringung des Unterrichtsfaches Sozialkunde als Wahlpflichtfach sollte beibehalten werden.
Aktuelle Themen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollten in jeder Stunde beleuchtet werden. Die Teilnahme an Projekten und Planspielen, wie zum Beispiel "Jugend und Parlament", "Planspiel Börse" und "Planspiel Kommunalpolitik", sollte angeregt werden. Dies ist im Stoffverteilungsplan zu berücksichtigen.
Positionierung zum Fitness- und Sportunterricht (05.12.2010)
Die stetig anwachsenden Fitnessmängel der heutigen Kinder und Jugendlichen sind durch verschiedene wissenschaftliche Vergleichsstudien (WIAD-Studie) deutlich belegt worden. In der Schulsportstudie, "Sportunterricht in Deutschland" (erste Ergebnisse im Dezember 2004 veröffentlicht) werden die schlechten Rahmenbedingungen für den Sportunterricht bestätigt.
Der Landesschülerrat hält daher die aktuelle Struktur des Sportunterrichts für unangemessen. Das Unterrichtsfach Sport erzielt zu wenige nachhaltige Effekte bei den Schülern. Sportunterricht muss Anreize zur körperlichen Aktivität in der Freizeit bieten - Sportunterricht muss Lust auf Sport machen. Der aktuelle Sportunterricht demotiviert die Schüler durch schlechte Noten bei schlechten Leistungen, anstatt sportlich schlechte Schüler zu motivieren und in der Leistungssteigerung zu unterstützen.
Aufbau körperlicher Fitness und gesunde Ernährung müssen die Schwerpunkte eines neuen Sportunterrichts sein. Wir fordern daher den Theorieanteil des Sportunterrichts an neue Gegebenheiten anzupassen und auszuweiten und, anstatt den Schüler auf den Breiten- und Spitzensport vorzubereiten, die Gesundheit des Einzelnen in den Mittelpunkt zu stellen. Sportunterricht muss als körperlicher Ausgleich zum primär sitzend ausgeübten Normalunterricht gesehen werden.
Arbeitsgemeinschaften sollten künftig die Aufgabe der Vermittlung der Kenntnisse der einzelnen Sportarten übernehmen.
Positionspapier zur Frage landesweit einheitlicher Lehrmittel sowie deren Kostenfreiheit (Juni 2010)
Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt fordert eine landesweit einheitliche, kostenfreie Lehrmittelversorgung für alle Schüler. Bildung ist ein freies Gut und sollte nicht durch die finanzielle Situation des Einzelnen eingeschränkt werden.
Unter dem Begriff „Lehrmittel“ verstehen wir unter anderem ständig aktualisierte Ausgaben von Arbeitsheften und Lehrbüchern in den einzelnen Fächern, sowie Wörterbüchern in den angebotenen Fremdsprachen. Des Weiteren sehen wir es als eine Notwendigkeit an, dass alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt in ausreichendem Maße mit funktionierenden technischen Geräten ausgestattet werden. Weiterhin sollten sich alle Sportgeräte sowie Sportanlagen in einem adäquaten Zustand befinden.
Positionspapier des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt zur Vergabe von Kopfnoten (Juni 2010)
Der Landesschülerrat Sachsen-Anhalt spricht sich gegen die Vergabe von Kopfnoten aus. Stattdessen fordern wir eine schriftliche Bewertung durch den Klassenlehrer, welche mit dem Endjahreszeugnis ausgehändigt wird. Wir zweifeln den pädagogischen Wert von Kopfnoten an und sehen dadurch die freie Persönlichkeitsentfaltung gefährdet. Kopfnoten geben lediglich eine undifferenzierte und subjektive Bewertung des Schülers wider. Hingegen kann durch eine schriftliche Beurteilung auf individuelle Verhaltensmerkmale und Sozialindikatoren eingegangen werden.
Positionspapier zur Wahl der Schülervertretungen im Land Sachsen-Anhalt (Juni 2010)
Wahl der Kreisschülerräte
Jeder Schüler dieses Landes, obgleich gewählter Schülervertreter einer Schule oder nicht, sollte das Recht haben, als Delegierter für den Kreis- bzw. Stadtschülerrat zu kandidieren. Die Delegierten für den Kreis- bzw. Stadtschülerrat werden durch den Schülerrat der jeweiligen Schule gewählt. Die Anzahl der Delegierten der einzelnen Schulen für den Kreis- bzw. Stadtschülerrat orientiert sich dabei an der Anzahl der Schüler der jeweiligen Schule. Schulen mit bis zu 250 Schülern können einen Delegierten entsenden, Schulen mit über 250 bis zu 500 Schülern können zwei Delegierte entsenden, Schulen mit über 500 bis zu 1000 Schülern können drei Delegierte entsenden, Schulen mit über 1000 bis zu 2000 Schülern können vier Delegierte entsenden und Schulen mit über 2000 Schülern können fünf Delegierte entsenden.
Die dabei bestimmten Delegierten wählen aus ihrer Mitte die Mitglieder des Kreis- bzw. Stadtschülerrates. Die Anzahl der Mitglieder beschränkt sich auf jeweils 50 % der Delegierten einer Schulform. Bei einer ungeraden Anzahl an Delegierten wird nach der prozentualen Anteilsberechnung zu vollen Personen aufgerundet. Bei nur einem Delegierten einer Schulform wird die 50 % - Klausel aufgehoben.
Wahl des Landesschülerrates
Das Wahlsystem zur Wahl des Landesschülerrates bleibt in seiner bisherigen Form erhalten, jedoch sollen anstelle eines Voll- und eines Ersatzmitgliedes drei Vollmitglieder gewählt werden. Die Wahlen der Ersatzmitglieder entfallen somit.